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Als Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung sparen

15.03.2022 | FAHRSCHUL-WISSEN

Führerscheinneulinge zahlen für eine Kfz-Versicherung kategorisch die höchsten Beitragssätze. Doch selbst bei fehlender Fahrpraxis gibt es Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung. Das erste eigene Auto ist etwas ganz Besonderes. Doch zusätzlich zum Anschaffungspreis ist der Start in die mobile Unabhängigkeit mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Über die Höhe der laufenden Kosten entscheidet dabei nicht zuletzt der Beitrag für die Kfz-Versicherung. Ausgerechnet Führerscheinneulinge, in aller Regel junge Menschen mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten, werden von den Versicherungskonzernen ordentlich zur Kasse gebeten. Hintergrund ist die sogenannte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), ein jedem Versicherungsnehmer zugeordneter Indikator für unfallfrei gefahrenen Jahre – und maßgeblich für den individuellen Versicherungstarif. Die Kalkulation: Je länger ein Kunde die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch nimmt, desto günstiger die Beiträge. Für Fahranfänger hat dieses System einen entscheidenden Haken: Weil sie statistisch als überdurchschnittlich unfallgefährdet gelten, stufen Versicherungen frischgebackene Führerscheinbesitzer in die niedrigste SF-Klasse ein. In der Konsequenz zahlen sie in den ersten Jahren am Steuer die höchsten Beitragssätze. Für viele junge Menschen bedeutet dies eine zusätzliche Hürde bei der ohnehin kostspieligen Investition in ein eigenes Fahrzeug. Doch es gibt Möglichkeiten, auch zum Beginn der Fahrkarriere bessere Konditionen zu erwirken. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Problematik und nennt zwei Lösungen: „Die günstigste Option für Fahranfänger ist eine Kfz-Versicherung über die Eltern. Besitzen diese bereits ein Fahrzeug, kann das Auto des Kindes als Zweitwagen laufen.“ Den Eltern entstünden dadurch keinerlei Nachteile, auch die mühsam erfahrene SF-Klasse bleibt unberührt. „Der Nachwuchs hingegen spart so schnell einige hundert Euro“, so #userInhaber#. Eine andere Form der Entlastung beginnt schon mit der Führerscheinausbildung: „Wer den Führerschein mit 17 absolviert (BF17), kann bis zur Volljährigkeit unter Aufsicht einer Begleitperson bereits ausgiebig Fahrpraxis sammeln,“ erklärt #userInhaber#. „Dieses Modell verringert nicht nur nachweislich das Unfallrisiko, auch viele Versicherungen honorieren den Vorsprung an Erfahrung durch Einstufung in eine höhere SF-Klasse“. Indes ist #userInhaber# bemüht, den eigenen Schützlingen auch abseits des Straßenverkehrs etwas mit auf den Weg zu geben, und rät eindringlich dazu, vor Abschluss einer Kfz-Versicherung möglichst viele verschiedene Angebote einzuholen und sorgfältig zu prüfen. „Bei Verträgen steckt der Teufel schließlich bekanntermaßen meist im Detail.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Alle Jahre wieder: Sicher durch den TÜV

15.01.2022 | FAHRSCHUL-WISSEN

Trotz gesetzlicher Vorschrift ist die Haupt- und Abgasuntersuchung für viele Fahrzeughalter alles andere als Routine. Alle Jahre wieder stehen für Auto- und Motorradfahrer die Haupt- und Abgasuntersuchung an. Um in Besitz einer gültigen Plakette zu gelangen, muss das eigene Fahrzeug alle zwei Jahre in Sachen Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit auf Herz und Nieren überprüft werden. Doch nicht nur Besitzern von Fahrzeugen älterer Bauart graut es regelmäßig vor der bevorstehenden Untersuchung. Statistisch gesehen sind die Sorgen nicht unbegründet: Laut Angaben des TÜVs verweigerten die Prüfer knapp jedem vierten Auto das begehrte Prüfsiegel. „Besonders häufig sind es kleinere Mängel, wegen denen die Zulassung verwehrt wird“, weiß #userInhaber# von der #userName#, von Berufswegen Stammgast bei den zuständigen Prüfstellen. „Fehlende Papiere, abgelaufene Verbandskästen oder ein defektes Lämpchen sind besonders ärgerliche Gründe, durch den TÜV zu fallen. Wer selbst ein wenig Zeit in die Vorbereitung investiert, ist vor bösen Überraschungen gefeit und spart später Geld und Nerven.“ Stichwort Geld: Den preislichen Rahmen für die Haupt- und Abgasuntersuchung gestalten die Bundesländer und die jeweiligen Prüforganisationen selbst. Das Ende der einstigen Monopolstellung der TÜV-Verbände bedeutete auch eine Liberalisierung des Marktes, weshalb die Kosten zum Teil stark variieren. Großen finanziellen Spielraum haben die meisten Anbieter dabei jedoch nicht: So liegen die durchschnittlichen Kosten bei den Prüforganisationen für eine Haupt- inklusive Abgasuntersuchung im Pkw-Bereich flächendeckend bei hundert Euro aufwärts. „Werkstätte lassen sich zusätzlich zu der eigentlichen Untersuchung die Bereitstellung von Hebebühne, Brems- und Lichtmessstand sowie den Mechaniker bezahlen, weshalb die Kosten hier mitunter deutlich höher ausfallen,“ erklärt #userInhaber#. „Hier sollte deshalb unbedingt im Vorfeld ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, wobei auch auf die einzelnen Leistungen eigens ausgewiesene Umsatzsteuer beachtet werden muss.“ Der Vorteil: Werden in der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, können diese vor Ort noch während der Prüfung behoben werden. Bei der Prüfstraße ist dies nicht möglich: Hier bedeutet jeder noch so vermeintlich kleine Mangel eine eigene Fahrt in die Werkstatt samt anschließender Nachkontrolle. Um zusätzliche Kosten durch unnötige, weil vermeidbare Nachkontrollen oder verpasste Fristen zu vermeiden, rät #userInhaber# allen Fahrzeughaltern, sich rechtzeitig um einen Termin für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu kümmern und das eigene Fahrzeug im Vorfeld möglichst gründlich auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Früh übt sich: Begleitetes Fahren

15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Medienberichten zufolge arbeitet die neue Bundesregierung an einer Reform der Regelungen für Fahranfänger. Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Die Hoffnung: Wer schon in jungen Jahren am Straßenverkehr teilnimmt, verursacht später weniger Unfälle – wie Erfahrungen mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ belegen. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Begleitete Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber# von der #userName# ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt indes nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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